„Führerschein ab 17“ – auch begleitetes Fahren genannt – ermöglicht Fahranfängern, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Jugendlichen können im Alter von 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Mit dem 18. Geburtstag kann die Bescheinigung gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eingetauscht werden.
Bedingungen
- Es muss immer eine Begleitperson mitfahren, die Älter als 30 Jahre sein muss.
- Die Begleitperson(en) müssen bei der Beantragung des Führerscheins angegeben werden, wobei nicht mehr als 5 Personen möglich sind.
- Die Begleitperson selbst muss mindestens fünf Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B sein.
- Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister aufweisen.
- Die Begleitperson muss sich an die 0,5-Promille-Grenze halten.
- Die Bescheinigung für begleitetes Fahren gilt nur in Deutschland, in Ausland darf der Jugendliche kein Fahrzeug führen.